Hier ist Ihr persönliches KI-Selbstcheck-Ergebnis:
Mögliche Hochrisiko-Anwendung erkannt
Ihre Angaben deuten darauf hin, dass Ihr Unternehmen ein KI-System einsetzt, das unter die Kategorie der Hochrisiko-KI fallen könnte.
In solchen Fällen sieht die EU-KI-Verordnung umfangreichere Pflichten vor, etwa zur Dokumentation, Risikoanalyse oder Überwachung des Systems.
Wenden Sie sich an Ihren Betreuer und besprechen Sie das weitere Vorgehen!

Der KI-Einsatz könnte Pflichten auslösen
Ihr Unternehmen setzt offenbar KI-Systeme ein, die mit außenstehenden Personen interagieren oder automatisch Inhalte erstellen.
Solche Systeme können laut EU-KI-Verordnung als „KI mit begrenztem Risiko“ eingestuft werden. Auch wenn sie nicht so stark reguliert sind wie Hochrisiko-KI, gelten für Betreiber in vielen Fällen konkrete Anforderungen – etwa im Bereich Transparenz gegenüber Dritten, systematische Überwachung oder technische Absicherungen.
Wenden Sie sich an Ihren Betreuer und besprechen Sie das weitere Vorgehen!

Wahrscheinlich nicht betroffen!
Nach Ihrer Auswahl deutet aktuell nichts darauf hin, dass Ihr Unternehmen von der EU-KI-Verordnung direkt betroffen ist.
Ihr Unternehmen nutzt entweder keine KI oder nur solche, die laut Verordnung derzeit keine besonderen Anforderungen auslösen.

Ihr Unternehmen ist Anbieter eines KI-Systems!
Sie haben angegeben, dass Ihr Unternehmen selbst ein KI-System entwickelt oder vertreibt.
In diesem Fall gelten laut EU-KI-Verordnung je nach Risikokategorie besondere Anforderungen für Anbieter, z. B. technische Dokumentation, Konformitätsbewertung oder Registrierung im EU-KI-System.
Warum ist das Unternehmen ein Anbieter?
Ihr Unternehmen ist Anbieter, wenn es ein KI-System selbst entwickelt, trainiert oder vertreibt – also aktiv daran beteiligt ist, wie das System funktioniert und in Umlauf gebracht wird.
Als Anbieter trägt Ihr Unternehmen die Verantwortung dafür, dass das KI-System alle Anforderungen der EU-KI-Verordnung erfüllt, bevor es auf den Markt kommt.
Ihr Unternehmen betreibt ein KI-System!
Laut Ihren Angaben setzt Ihr Unternehmen ein KI-System ein, das ihm von einem externen Anbieter bereitgestellt wurde.
Je nach Risikokategorie ergeben sich für Ihr Unternehmen als Betreiber bestimmte Pflichten – z. B. zur Überwachung, Kennzeichnung oder Einhaltung technischer Vorgaben.
Warum ist das Unternehmen ein Betreiber?
Ihr Unternehmen ist Betreiber, wenn ein KI-System nicht selbst entwickelt wurde, sondern nur zum Einsatz kommt – z. B. für Marketing, Kundenservice oder interne Prozesse.
Als Betreiber nutzt Ihr Unternehmen ein bestehendes System und muss sicherstellen, dass es ordnungsgemäß und gesetzeskonform eingesetzt wird.
Häufig gestellte Fragen
Die KI-Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union, das den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz regeln soll. Sie legt Anforderungen und Verbote für bestimmte KI-Systeme fest – je nach deren Risikostufe.
Die Verordnung ist dem 2. August 2025 vollständig in Kraft. Verbotene Praktiken gelten bereits seit Mitte 2025, Regelungen für bestimmte KI-Modelle ab August 2026.
Alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln (Anbieter) oder nutzen (Betreiber) – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind. Entscheidend ist, ob die Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
KI-Systeme im Sinne der Verordnung sind Softwarelösungen, die mit maschinellem Lernen, Logik- oder wissensbasierten Ansätzen arbeiten – z. B. Chatbots, Empfehlungssysteme, Bilderkennung, Scoring-Tools oder autonome Prozesse.
Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein:
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Verboten: z. B. Social Scoring, manipulative Systeme
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Hochrisiko: z. B. KI in Bewerbungen, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur
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Begrenzt riskant: z. B. Chatbots mit Transparenzpflicht
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Minimalrisiko: z. B. Spamfilter, Spiele-KI – keine Auflagen
Bei Nichteinhaltung können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nach Schwere des Verstoßes.


